Wohnfläche berechnen: kurz gesagt
Für die Wohnfläche messen Sie die Grundfläche jedes Raums zwischen den fertigen Wänden. Nach der Wohnflächenverordnung zählen Flächen ab 2 m lichter Höhe voll, von 1 m bis unter 2 m zur Hälfte und unter 1 m gar nicht. Balkone und Terrassen zählen meist zu einem Viertel.
Die Regeln in einfachen Worten
- Messen Sie jeden Raum zwischen den fertigen Oberflächen der Wände, also ab Putz oder Verkleidung (§ 3).
- Fußleisten, Einbaumöbel und fest eingebaute Gegenstände ziehen Sie nicht ab. Ihre Fläche zählt mit (§ 3).
- Treppen mit mehr als drei Stufen und Türnischen zählen nicht. Schornsteine, Vormauerungen und Pfeiler ziehen Sie ab, wenn sie höher als 1,50 m sind und mehr als 0,1 m² einnehmen (§ 3).
- Flächen mit mindestens 2 m lichter Höhe zählen voll, Flächen von 1 m bis unter 2 m zur Hälfte (§ 4). Was niedriger als 1 m ist, rechnet die Verordnung nicht an.
- Unbeheizte Wintergärten zählen zur Hälfte. Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen zählen in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte (§ 4).
- Keller, Waschküchen, Heizungsräume und Garagen sind Zubehörräume und gehören nicht zur Wohnfläche (§ 2).
Wann die Wohnflächenverordnung gilt
Verbindlich ist die Verordnung, wenn die Wohnfläche nach dem Wohnraumförderungsgesetz berechnet wird, also bei gefördertem Wohnraum (§ 1). Viele Mietverträge und Exposés nennen sie trotzdem auch für frei finanzierte Wohnungen.
Architekten und Planer arbeiten oft mit DIN 277 in der Ausgabe von August 2021. Diese Norm beschreibt Flächen von Gebäuden für Planung und Kosten, zum Beispiel die Brutto-Grundfläche und die Netto-Raumfläche. Sie ist keine Berechnung der Wohnfläche. Zahlen nach DIN 277 und nach der Wohnflächenverordnung lassen sich deshalb nicht direkt vergleichen.
Fragen Sie im Zweifel nach, nach welcher Methode eine Fläche berechnet wurde. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
Ein Beispiel mit Dachschräge
Ein Zimmer im Dachgeschoss ist 5 m lang und 4 m breit. Auf 2,5 m Breite ist es mindestens 2 m hoch. Dann fällt die Schräge ab: 1 m Breite liegt zwischen 1 m und 2 m Höhe, die letzten 0,5 m sind niedriger als 1 m.
| Teil des Zimmers | Grundfläche | Angerechnet | Wohnfläche |
|---|---|---|---|
| Ab 2 m Höhe (5 × 2,5 m) | 12,5 m² | voll | 12,5 m² |
| 1 m bis unter 2 m (5 × 1 m) | 5,0 m² | zur Hälfte | 2,5 m² |
| Unter 1 m (5 × 0,5 m) | 2,5 m² | nicht | 0,0 m² |
| Zusammen | 20,0 m² | 15,0 m² |
Grundfläche und Wohnfläche
Im Beispiel hat das Zimmer 20,0 m² Grundfläche, aber nur 15,0 m² Wohnfläche. Deshalb weicht eine einfache Summe der Räume oft von der Wohnfläche im Mietvertrag ab, vor allem unter dem Dach und bei Balkonen.
Was Squaremetry heute rechnet
Im Editor rechnet Squaremetry die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung: jeden Raum zwischen den fertigen Wänden, Dachschrägen mit den Grenzen 1 m und 2 m, Balkone zu einem Viertel, Keller und Garagen außen vor. Jede Zahl nennt das Regelwerk mit seiner Version.
Die Regeln sind unsere eigene Zusammenfassung der Verordnung und werden noch von einer Fachperson geprüft. Der Rechner auf dieser Seite zählt nur die Grundflächen der Räume zusammen; die Hälfte unter Dachschrägen und das Viertel für Balkone rechnet er nicht.
Abbildung 1. Eine Etage von 7,5 × 5 m. Die Räume sind zusammen 37,5 m².
Quellen
- Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung, WoFlV) vom 25. November 2003, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · Mit der Quelle abgeglichen am 27. September 2026
- Eine (fast) ganz neue DIN 277 (DIN 277:2021-08), WEKA Media · Mit der Quelle abgeglichen am 27. September 2026
Über diese Seite · Geschrieben vom Squaremetry-Team, auf Grundlage von Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung, WoFlV) vom 25. November 2003 und Eine (fast) ganz neue DIN 277 (DIN 277:2021-08). Zuletzt geprüft am 27. September 2026. Sie haben einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.