Was zählt nicht zur Wohnfläche?
- Zubehörräume: Kellerräume, Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Bodenräume, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen (§ 2 Abs. 3 Nr. 1).
- Räume, die nicht den Anforderungen des Bauordnungsrechts an ihre Nutzung genügen (§ 2 Abs. 3 Nr. 2).
- Geschäftsräume (§ 2 Abs. 3 Nr. 3).
- Treppen mit mehr als drei Steigungen und ihr Treppenabsatz (§ 3 Abs. 3).
Und was zählt?
Alle Räume, die allein zur Wohnung gehören: auch Flur, Bad, Küche und ein Abstellraum innerhalb der Wohnung. Der Flur zählt also voll, das Treppenhaus außerhalb der Wohnung nicht.
Ein ausgebauter Raum im Untergeschoss mit genug Höhe und Fenstern, der als Aufenthaltsraum genehmigt ist, zählt wie ein Wohnraum: 5 × 4 m sind dann 20 m². Ob er das ist, steht in der Baugenehmigung; "Hobbyraum" auf einem Plan reicht dafür nicht.
Wohnfläche oder Nutzfläche?
Keller und Garage gehören zur Nutzfläche, nicht zur Wohnfläche. Steht im Mietvertrag oder Exposé nicht "Wohnfläche", sondern zum Beispiel "Wohn-/Nutzfläche", kann der Keller in der Zahl stecken. Lesen Sie, welche Fläche gemeint ist, und lassen Sie sich die Berechnung zeigen.
Quellen
- Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung, WoFlV) vom 25. November 2003, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · mit der Quelle abgeglichen am 27. September 2026
- Eine (fast) ganz neue DIN 277 (DIN 277:2021-08), WEKA Media · mit der Quelle abgeglichen am 27. September 2026
Über diese Seite · Geschrieben vom Squaremetry-Team in eigenen Worten, zuletzt geprüft am 6. Oktober 2026. Sie haben einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.