Die Begriffe von A bis Z
| Begriff | Kurz erklärt |
|---|---|
| Ar (a) | Flächenmaß: 100 m², ein Quadrat von 10 × 10 m; 100 Ar sind ein Hektar. |
| Aufenthaltsraum | Ein Raum, in dem man sich länger aufhält, etwa Wohn-, Schlaf- oder Kinderzimmer; die Bauordnung verlangt dafür Mindesthöhe, Licht und Lüftung. |
| Aufmaß | Das Ausmessen eines bestehenden Gebäudes oder Raums, als Grundlage für Plan und Flächenberechnung. |
| Balkon | Offene Fläche vor der Fassade; zählt nach der Wohnflächenverordnung in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte. |
| Bemaßung | Die Maße in einem Plan, meist als Maßketten mit Maßlinien, Hilfslinien und Zahlen in Metern. |
| Brutto-Grundfläche (BGF) | Nach DIN 277 die Fläche aller Grundrissebenen eines Gebäudes, außen gemessen, mit Wänden. |
| Dachschräge | Schräge Decke unter dem Dach; für die Wohnfläche zählt die Fläche unter 2 m Höhe zur Hälfte und unter 1 m gar nicht. |
| DIN 277 | Norm für Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau (Ausgabe August 2021), für Planung und Kosten; keine Berechnung der Wohnfläche. |
| Ergiebigkeit | Wie viele Quadratmeter ein Liter Farbe deckt, angegeben auf dem Eimer. |
| Exposé | Die Beschreibung einer Immobilie für Kauf oder Miete, meist mit Grundriss und Wohnfläche. |
| Grundfläche | Die gemessene Fläche eines Raums am Boden, zwischen den fertigen Wänden, ohne Anteile. |
| Grundriss | Zeichnung eines Geschosses von oben, als wäre das Haus etwa in Brüstungshöhe waagerecht geschnitten. |
| Hektar (ha) | Flächenmaß: 10.000 m², ein Quadrat von 100 × 100 m. |
| Kniestock | Die senkrechte Wand im Dachgeschoss zwischen Boden und dem Beginn der Dachschräge, auch Drempel genannt. |
| Lichte Höhe | Der freie Abstand vom fertigen Boden bis zur fertigen Decke. |
| Loggia | Nach außen offener Raum, der in das Gebäude eingeschnitten ist; zählt für die Wohnfläche wie ein Balkon. |
| Maßstab | Verhältnis von Plan zu Wirklichkeit: bei 1:100 ist 1 cm im Plan 1 m in Wirklichkeit. |
| Netto-Raumfläche (NRF) | Nach DIN 277 die Fläche zwischen den Wänden aller Räume eines Gebäudes, geteilt in Nutzungs-, Technik- und Verkehrsfläche. |
| Nutzfläche | Im Alltag die nutzbare Fläche, die nicht Wohnfläche ist, etwa Keller und Garage; in DIN 277 heißt sie Nutzungsfläche. |
| OKFF | Oberkante Fertigfußboden: die Höhe des fertigen Bodens, von der aus Höhen im Plan gemessen werden. |
| Quadratmeter (m², qm) | Die Fläche eines Quadrats von 1 × 1 m. |
| Rapport | Bei Tapeten die Länge, nach der sich das Muster wiederholt; sie kommt zu jeder Bahn dazu. |
| Rauminhalt | Das Volumen eines Raums: Länge mal Breite mal Höhe, in Kubikmetern. |
| Stellplatz | Fläche zum Parken eines Autos; nach der Muster-Garagenverordnung mindestens 5 m lang und 2,30 bis 2,50 m breit. |
| Umfang | Die Länge rund um eine Fläche; bei einem Raum die Länge aller Wände zusammen. |
| Verschnitt | Was beim Zuschneiden von Fliesen, Laminat oder Platten übrig bleibt; man kauft entsprechend mehr. |
| Wintergarten | Ringsum verglaster Raum am Haus; zählt unbeheizt zur Hälfte, beheizt voll zur Wohnfläche. |
| Wohnfläche | Die Fläche der Räume einer Wohnung nach der Wohnflächenverordnung, mit Anteilen für niedrige Flächen und Balkone. |
| Wohnflächenverordnung (WoFlV) | Verordnung von 2003, in Kraft seit 2004, die regelt, wie die Wohnfläche berechnet wird; verbindlich für geförderten Wohnraum. |
| Zubehörraum | Raum, der zur Wohnung gehört, aber nicht zur Wohnfläche: Keller, Waschküche, Heizungsraum, Bodenraum, Garage. |
Ausführlich erklärt
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Nutzfläche
Was dazu gehört und was sie von der Wohnfläche unterscheidet.
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Wohnfläche
Die Regeln der Wohnflächenverordnung mit Beispiel.
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Zubehörraum
Keller, Waschküche, Heizungsraum und Garage.
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Balkon und Terrasse
Zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte.
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Grundriss-Symbole
Türen, Fenster, Treppen und Maßketten lesen.
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Maßstab
Vom Plan in die Wirklichkeit und zurück.
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Lichte Höhe
Wie hoch ein Raum sein muss und was sie für die Wohnfläche heißt.
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DIN 277
Brutto-Grundfläche, Netto-Raumfläche und Nutzungsfläche.
Quellen
- Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung, WoFlV) vom 25. November 2003, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · mit der Quelle abgeglichen am 27. September 2026
- Eine (fast) ganz neue DIN 277 (DIN 277:2021-08), WEKA Media · mit der Quelle abgeglichen am 27. September 2026
- Musterbauordnung (MBO), Fassung November 2002, zuletzt geändert am 23./24. November 2023, § 36 Notwendige Flure, § 47 Aufenthaltsräume und § 48 Wohnungen, Bauministerkonferenz (ARGEBAU), Text bei umwelt-online · mit der Quelle abgeglichen am 6. Oktober 2026
Über diese Seite · Geschrieben vom Squaremetry-Team in eigenen Worten, zuletzt geprüft am 6. Oktober 2026. Sie haben einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.